Wie unterscheiden sich Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater

Psychiater oder ärztliche Psychotherapeuten, die ein Medizinstudium absolviert haben, dürfen Medikamente wie Psychopharmaka verschreiben.

Neurologen haben ebenfalls Medizin studiert und können Medikamente verschreiben. Sie befassen sich aber eher mit körperlichen Störungen des Nervensystems und weniger mit seelischen Erkrankungen.

 

Ein Dipl. Psychologe oder heutzutage ein Psychologe M. Sc. [Master of Science] hat Psychologie studiert und kann in verschiedensten Arbeitsfeldern tätig sein, wie z.B.:  Verkehrs-, Personal-, Medien-, Rechts-, Polizei-, Geronto-, Sport-, Umwelt-, politische Psychologie, Führungspsychologie, Psychoonkologie, Notfall- und Palliativpsychologie, Behavioral Finance, Werbepsychologie.

 


Psychologische Psychotherapeuten müssen erst eine mehrjährige Weiterbildung abschließen in einem in Deutschland zugelassen Richtlinienerfahren.

Das Psychotherapeutengesetz fordert für die heilkundliche Psychotherapie in § 11 die wissenschaftliche Anerkennung eines angewendeten Verfahrens, was ggf. „auf der Grundlage eines Gutachtens eines wissenschaftlichen Beirates“ zu treffen ist. Seit der Gesetzeseinführung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig für die Erarbeitung aller Richtlinien im Gesundheitswesen, so auch die Psychotherapie-Richtlinie.

Der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) ist seit 1998 dieses Gutachtergremium. Die Anerkennung hat Einfluss auf die Anerkennung für die vertiefte Ausbildung zum Psychotherapeuten (als Voraussetzung der Approbation) und die Kostenerstattung durch die Kassen.

Dazu gehören

  • Analytische Psychotherapie,
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • Verhaltenstherapie
  • und Systemische Psychotherapie.

Die Anerkennung der einzelnen Methoden im Gesundheitswesen der deutschsprachigen Länder ist sehr unterschiedlich: In Österreich und der Schweiz sind zum Vergleich 23 Verfahren zugelassen, die von den Kassen bezahlt werden. Nach der erfolgreichen Weiterbildung erhält der psychologische Psychotherapeut die Approbation und damit die mögliche Zulassung als Kassenpsychotherapeut.

Vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes zum 1. Januar 1999 konnten nur ärztliche Psychotherapeuten Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sein.

Die am 1. September 2020 in Kraft getretene Neufassung des Psychotherapeutengesetzes (Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten) bestimmt, dass ein eigenständiges Studium an Hochschulen (Universitäten oder Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind) Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin ist.

Die Studiengänge müssen nach dem Hochschulrecht der Länder akkreditiert sein und hochschulische Lehre und berufspraktische Einsätze beinhalten.

Das löst den bisherigen Zugang eines Studiums der Psychologie (5 Jahre) mit anschließender dreijähriger spezifischer Ausbildung ab.

Ein Grund der Novellierung sind die Vereinheitlichung und Verkürzung der unbezahlten Ausbildung (die Bezahlung während der spezifischen Ausbildung war fakultativ bzw. gering) und klarere Ausrichtung des Studiums auf das Ausbildungsziel.

Das Studium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung und der Approbation ab. Eine anschließende Weiterbildung („PiW“ als Psychotherapeuten in der Weiterbildung) ist mit der Situation von Assistenzärzten zu vergleichen und wird nach Tarif vergütet.

Als Approbation bezeichnet man die Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Psychotherapeuten erteilt wird.

Nach dieser Weiterbildung und dem Bestehen einer Fachkundeprüfung kann man erst ins Arztregister eingetragen werden und damit eine Zulassung für die Patientenversorgung erhalten, sprich Kassenzulassung

Doch es gibt in Deutschland Zulassungsbeschränkungen für psychologische Psychotherapeuten, d.h. nicht jeder approbierte psychologische Psychotherapeut erhält auch eine Kassenzulassung. In jedem Landkreis darf es nur eine vorgeschriebene Anzahl von Kassensitzen geben. Deshalb gibt es viele psychologische Psychotherapeuten, die im Kostenerstattungsverfahren arbeiten müssen.

Gesprächspsychotherapie ist in Deutschland für Erwachsene anerkannt (nach Berufsrecht, aber nicht ausreichend für die vertiefte Ausbildung zum Psychotherapeuten und keine Kostenerstattung durch die Kassen).